Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CHfitZone und seinen Mitgliedern. Mit der Anmeldung oder Nutzung unserer Einrichtungen akzeptiert das Mitglied diese AGB vollumfänglich.

2. Mitgliedschaft und Zugang

  1. Der Zutritt zu unseren Einrichtungen erfordert eine aktive Mitgliedschaft.
  2. Jede Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
  3. Gesundheitliche Einschränkungen müssen vor Trainingsbeginn offengelegt werden.
  4. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

3. Vertragsbedingungen

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem gewählten Mitgliedschaftsmodell.
  2. Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen die vereinbarten Fristen einhalten.
  3. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.

4. Beitragszahlung

  1. Mitgliedsbeiträge sind gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu entrichten.
  2. Zahlungsverzug kann zusätzliche Mahngebühren nach sich ziehen.
  3. Beitragsrückerstattungen sind nur in besonderen Fällen möglich.

5. Verhaltensrichtlinien

  1. Mitglieder verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Einrichtungen.
  2. Ein respektvoller Umgang mit anderen Mitgliedern ist obligatorisch.
  3. Bei Regelverstößen behalten wir uns Sanktionen vor.
  4. Die Nutzung ist auf die offiziellen Öffnungszeiten beschränkt.

6. Gesundheit und Sicherheit

  1. Die Eigenverantwortung für die gesundheitliche Eignung liegt beim Mitglied.
  2. Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigenes Risiko.
  3. Für Verletzungen durch unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.

7. Haftungsbeschränkung

  1. CHfitZone übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände.
  2. Die Haftung für Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Für höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

8. AGB-Änderungen

  1. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
  2. Über wesentliche Änderungen werden die Mitglieder informiert.

9. Datenschutz

  1. Der Schutz persönlicher Daten hat höchste Priorität.
  2. Mitglieder haben Anspruch auf Dateneinsicht und -löschung.

10. Schlussbestimmungen

  1. Teilunwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gesamtgültigkeit.
  2. Es gilt Schweizer Recht.